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Seniorenbetreuung Antczak: Leitfaden zu Pflegegraden (2024)

Aktualisiert: 19. Juni



Leitfaden zu Pflegegraden

Herzlich willkommen zu unserem Leitfaden zum Thema Pflegegrade. Hier erfahren Sie, was Pflegegrade sind, wie sie definiert werden und welche gesetzliche Grundlage ihnen zugrunde liegt.


Was sind Pflegegrade?

Pflegegrade sind eine Klassifikation, die den Unterstützungsbedarf von Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen beschreibt. Sie ersetzen seit dem 1. Januar 2017 die früheren Pflegestufen und sollen eine differenzierte und gerechtere Einstufung der Pflegebedürftigkeit ermöglichen. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, die sich durch den Grad der Selbstständigkeit und den Unterstützungsbedarf unterscheiden:


  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung


Gesetzliche Grundlagen

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt nach dem Pflegestärkungsgesetz II (PSG II), das am 1. Januar 2017 in Kraft trat. Dieses Gesetz reformierte die Pflegeversicherung und führte das neue Begutachtungsinstrument (NBA) ein, das eine umfassendere Beurteilung des Pflegebedarfs ermöglicht. Dabei werden körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen gleichermaßen berücksichtigt.


Das Begutachtungsverfahren wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder von anderen anerkannten Gutachtern durchgeführt. Im Rahmen einer Begutachtung wird der individuelle Unterstützungsbedarf in sechs Modulen bewertet:


  1. Mobilität

  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

  4. Selbstversorgung

  5. Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen

  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte


Jedes Modul wird mit Punkten bewertet, die dann zu einem Gesamtpunktwert zusammengefasst werden. Dieser Gesamtpunktwert entscheidet über den Pflegegrad, der dann den Umfang der Leistungen aus der Pflegeversicherung bestimmt.


Fazit

Die Einführung der Pflegegrade stellt einen wichtigen Schritt zu einer faireren und umfassenderen Unterstützung pflegebedürftiger Menschen dar. Durch die differenzierte Bewertung des individuellen Pflegebedarfs wird sichergestellt, dass jeder die Unterstützung erhält, die er benötigt.


Wir hoffen, dieser Leitfaden konnte Ihnen einen ersten Einblick in das Thema Pflegegrade geben. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.



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